Schlichtung

Eine Schlichtung ist die außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreites zwischen streitenden Parteien durch einen von einer neutralen Instanz vorgeschlagenen Kompromiss, der von den Parteien akzeptiert wird. (Wikipedia).

Die Schlichtung wird von einem Schlichter durchgeführt.

Schlich·tung [ˈʃlɪçtʊŋ]

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